Von Pizza bis Kartoffeln – viele weltbekannte Lebensmittel sind durch Gesetze und Verordnungen geschützt, um zu verhindern, dass Produzenten jahrhundertealte Rezepte ändern oder bei der Herstellung und beim Anbau pfuschen.
Hier sind 23 internationale Produkte mit geschützter geografischer Herkunft. Ahnen Sie schon, welche Delikatessen aus Deutschland dabei sind?
Adaptiert von Alina Halbe
Das klebrig-süße Gebäck ist tatsächlich das erste türkische Produkt, das in der EU eine sogenannte geschützte geografische Angabe (g.g.A.) erhielt. Diese Auszeichnung gilt für Produkte, deren Herstellung eng mit einer bestimmten Region verbunden ist.
Die Europäische Union verlieh dem Baklava aus der Provinz Gaziantep 2013 diesen Status. Grundlage der köstlichen Süßspeise sind nämlich Antep-Pistazien, ein registriertes Agrarprodukt aus dieser Region.
Seit 2003 ist das im Schweizer Kanton Wallis hergestellte Raclette du Valais durch eine geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) ausgezeichnet. Diese EU-Kennzeichnung wurde für Produkte entwickelt, die nicht nur aus einer bestimmten Region stammen, sondern auch nach festgelegten Kriterien hergestellt werden.
Und das ist bei dieser cremigen Delikatesse der Fall: Angeblich soll die Geschichte des Käse-Klassikers bis ins Mittelalter zurückreichen, zudem wird der Käse dafür nur aus der Milch von Alpenkühen gefertigt. Dank seiner geschmeidig-cremigen Textur ist er buchstäblich zum Dahinschmelzen. Kleiner Tipp: Raclettekäse macht sich übrigens auch als Geheimzutat in Pastasaucen, Kartoffelgerichten oder Aufläufen gut.
Ob über Salate gestreut, in leckeren Tartes gebacken oder mit Wassermelone kombiniert – dieser salzige, krümelige Käse ist eine griechische Delikatesse, die weltweit beliebt ist.
Seine Wurzeln reichen über 2.000 Jahre zurück, traditionell wird er aus Schafs- oder Ziegenmilch hergestellt. Seit 2002 trägt Feta die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), was bedeutet, dass nur in Griechenland hergestellter Käse diesen Namen tragen darf.
Er wird oft auch als der „Champagner unter den Tees“ bezeichnet. Darjeeling-Tee ist das erste indische Produkt mit geschütztem Status. Das heißt: Seit Oktober 2011 müssen Tees, die in der Europäischen Union als Darjeeling verkauft werden, zu 100 Prozent aus der gleichnamigen indischen Provinz stammen. Dort gedeiht er in 87 Teegärten an den Ausläufern des Himalayas, wo einige der Sträucher schon seit dem frühen 19. Jahrhundert stehen.
Laut der Organisation „Tea Board of India“ darf dieser edle Tee nur dort angebaut, geerntet und verarbeitet werden – nirgendwo sonst auf der Welt.
Diese fleischigen schwarzen Oliven dürfen nur in oder nahe der Stadt Kalamata auf der griechischen Halbinsel Peloponnes angebaut werden. Denkt man – und liegt falsch. Denn 2018 erklärten griechische Behörden, dass Kalamata-Oliven in die nationale Sortenliste aufgenommen werden und im gesamten Land angebaut werden dürfen.
Für Endverbraucher heißt das: genau hinschauen! Denn es gibt inzwischen zwei verschiedene Produkte – Kalamata-Oliven mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.), die dann auch wirklich aus der Region um Kalamata kommen und Kalamata-Oliven ohne geografische Einschränkung.
Wer Lardo noch nicht probiert hat – oder gar davon gehört hat, wird kaum glauben, dass ein Stück Schweinefett gesetzlich geschützt sein kann. Doch diese dicke Fettschicht, die aus der Rückenpartie des Schweins geschnitten und mit einer speziellen Mischung aus Salz, Kräutern und Gewürzen gepökelt wird, hat tatsächlich eine lange Geschichte.
Einige Historiker vermuten, dass Lardo di Colonnata bereits zu Zeiten der Römer in der Toskana hergestellt und gegessen wurde. Interessanterweise werden nämlich noch heute viele der jahrhundertealten Pökelmethoden bei der Herstellung des Fetts verwendet. Deshalb trägt das Produkt auch das Siegel der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.).
Clotted Cream gehört zum britischen Afternoon Tea wie Mozzarella auf eine italienische Pizza. Obwohl die Grafschaften Cornwall und Devon schon lange darüber streiten, aus welchem County der cremige Streichrahm nun stammt, wurde die Cornish Clotted Cream erst 1998 nach europäischem Recht geschützt.
Nach dem Brexit ist der Name übrigens mittlerweile auch nach britischem Recht geschützt. Damit die Creme als Cornish Clotted Cream bezeichnet werden darf, muss die Milch aus Cornwall stammen und einen Fettgehalt von mindestens 55 Prozent aufweisen.
Dieser Hartkäse aus Kuhmilch zeichnet sich durch das spezielle Klima im irischen County Cork und seinen einzigartigen Herstellungsprozess aus. Diese Besonderheiten brachten dem Käse 1999 das Siegel der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) ein.
Um als Imokilly Regato anerkannt zu werden, muss der Käse im County Cork produziert werden – und zwar nach einem speziellen Verfahren, bei dem das Einlegen in Salzlake und das Salzen von Hand eine große Rolle spielen. Zum Schluss müssen die Laibe zwischen neun und zwölf Monate reifen.
Dieser vollmundige, nussige Tee aus Südafrika erhielt 2016 das Siegel der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) in der EU. Dieser Kennzeichnung war ein Eklat vorausgegangen: Eine französische Firma hatte mehrere Marken beantragt, die den Begriff „Rooibos“ als Namensbestandteil enthielten. Man hatte Bedenken, dass das Unternehmen den Begriff in Zukunft eventuell sogar exklusiv für sich beanspruchen könnte.
So erhielten 251 in der EU geschützte Lebensmittel und Spirituosen den gleichen rechtlichen Schutz in Südafrika. Das südafrikanische Ministerium für Handel und Industrie schränkt übrigens auch die Verwendung von Varianten des Namens wie „Rooboistee“ und „Rooibosch“ ein.
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Dieser berühmte spanische Schinken ist aufgrund seines jahrhundertealten und aufwendigen Herstellungsprozesses geschützt. Er stammt von reinrassigen iberischen Schweinen, die hauptsächlich mit Eicheln gefüttert wurden – das verleiht dem Fleisch seinen nussigen Geschmack.
Der Schinken ist in drei verschiedenen Qualitätsstufen erhältlich, wobei der Jamón de Bellota 100% Ibérico am begehrtesten ist. Es gibt auch vier verschiedene g.U.-Varianten, die jeweils die Regionen auszeichnen, in denen der Schinken produziert wird. Interessant: Erst Ende 2007 wurde der Schinken erstmals in den USA verkauft – mittlerweile gehört er zu den teuersten auf dem Markt.
Wahrscheinlich kennen Sie eher die portugiesischen Puddingtörtchen Pastéis de Nata als diese süße Köstlichkeit. Die kleinen Röllchen haben ihren Ursprung im 16. Jahrhundert im kleinen Ort Tentúgal. Sie bestehen aus einem traditionellen portugiesischen Eierpudding, der in hauchdünnen Teig eingewickelt und gebacken wird, bis er knusprig und goldbraun ist.
2013 erhielt das Pastel de Tentúgal das Gütesiegel der Europäischen Union und wurde mit dem Status der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) ausgezeichnet.
Diese Kartoffelsorte ist alles andere als bescheiden, schon ihr Name macht sie zu etwas Besonderem. Seit Ende des 19. Jahrhunderts werden die Knollen auf der britischen Insel Jersey angebaut. Dank ihres nussigen Geschmacks und der festen Textur sind sie vor allem bei Gourmets beliebt.
Sie sind durch das britische DOP-Siegel (Designated Origin Protected) geschützt, das der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) entspricht. Die Kartoffeln dürfen also ausschließlich auf Jersey angebaut, kultiviert und geerntet werden. Ihr unverwechselbarer Geschmack wird dabei oft dem Boden der Insel zugeschrieben, der regelmäßig mit Seegras gedüngt wird.
Halloumi, bekannt für seine feste, quietschende Textur und den salzigen Geschmack, ist einer der vielseitigsten Käse der Welt – und seit 2021 auch durch EU-Recht geschützt, da er den Status der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) erhalten hat.
Um als Halloumi klassifiziert zu werden, muss der Käse auf der Insel Zypern produziert und nach traditionellem Rezept aus Schafs-, Ziegen- und Kuhmilch hergestellt werden.
Kobe-Rindfleisch gilt als teuerstes Rindfleisch der Welt und ist vor allem für seine zart schmelzende Textur bekannt. In Japan wird der Begriff „Kobe-Rind“ nicht für eine eigene Tierrasse benutzt, sondern als Herkunftsbezeichnung, die nur verwendet werden darf, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Dazu gehört zum Beispiel, dass die Rinder rund um die Stadt Kobe in der Präfektur Hyōgo auf der japanischen Insel Honshu geboren und aufgezogen werden dürfen und ein bestimmtes Gewicht erreichen müssen. Das Fleisch muss zudem die markante, feine Marmorierung aufweisen. Obwohl der Export von Kobe-Rindfleisch erst 2012 begann – in die EU sogar erst 2014 – wird ein Großteil des außerhalb Japans verkauften Fleisches immer noch falsch etikettiert und als angebliches Kobe-Rind verkauft.
Bratwurststände gibt es in Deutschland an fast jeder Ecke, es ist aber vor allem die Nürnberger Rostbratwurst, die weltweit bekannt und beliebt ist. Sie tragen das EU-Siegel der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) und dürfen nur in der bayerischen Stadt Nürnberg hergestellt werden.
In Sachen Herstellung und Verarbeitung gelten dann noch weitere Regeln, so müssen die Würstchen eine Länge von sieben bis neun Zentimeter und ein Gewicht von 20 bis 25 Gramm aufweisen, außerdem dürfen sie nur maximal 35 Prozent Fett enthalten. Wer es dann ganz richtig machen will, brät die Wurst nach traditioneller Art über Buchenholz, das mindestens drei Jahre alt ist.
Käsefans sind in Frankreich im Paradies: Beaufort, Brie de Meaux, Camembert de Normandie, Roquefort, Reblochon und Comté sind nur einige der französischen Käsesorten, die das Siegel der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) tragen.
In Frankreich selbst gibt es übrigens noch ein zusätzliches AOP-Siegel (Appellation d’origine protégée), das hohe Qualitätsstandards und eine klar definierte Herkunft garantiert.
Diese schwedische Delikatesse – der Rogen der kleinen Maräne – gehört vermutlich zu den spezifischsten Produkten mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) in Europa. Der Rogen muss aus einem ausgewählten Fanggebiet im Bottnischen Meerbusen in der Ostsee geerntet werden, wobei die Erntezeit nur von Ende September bis Ende Oktober dauert.
Die kaviarähnliche Spezialität wird auch „das Gold des Bottnischen Meerbusen“ genannt und gerne bei königlichen Dinnern, Nobelpreis-Banketten und anderen festlichen Anlässen serviert.
Die süße Masse aus Mandelkernen ist hierzulande nicht nur zu Weihnachten ein Süßwaren-Klassiker: Seit 1996 trägt das weltbekannte Lübecker Marzipan die EU-Kennzeichnung der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.). Es darf also ausschließlich in der norddeutschen Stadt Lübeck oder in Teilen der benachbarten Städte Stockelsdorf und Bad Schwartau hergestellt werden.
Obwohl die Verordnung keine spezifischen Vorschriften für die Herstellung von Marzipan festlegt, halten sich viele Hersteller in Lübeck an bestimmte Qualitätsstandards, wie etwa einen hohen Mandelanteil und geringe Mengen an zugesetztem Zucker.
Der Begriff „Mozzarella“ ist zwar rechtlich nicht geschützt, aber der Büffelmozzarella wurde in Europa mit der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) ausgezeichnet.
Traditionell wurde der Filata-Käse in der italienischen Region Kampanien aus Wasserbüffelmilch hergestellt, weshalb er auch Mozzarella di Bufala Campana heißt. Heute wird er aber auch in anderen Gebieten Süditaliens hergestellt.
Die Zwiebelbauern im US-Bundesstaat Georgia fanden den süßen Geschmack ihrer Vidalia-Zwiebeln so besonders, dass sie die Pflanzen schützen lassen wollten. Mit Erfolg: Seit 1986 sind die Vidalia-Zwiebeln dank des „Vidalia Onion Acts“ geschützt.
Der charakteristische Geschmack des Gemüses ist größtenteils auf die geringe Schwefelkonzentration im Boden zurückzuführen. Aber was macht eine Zwiebel zur Vidalia-Zwiebel? Sie dürfen nur in 20 festgelegten Landkreisen in Georgia angebaut werden. Kurios: Weil man in Georgia so stolz auf die Zwiebeln ist, gelten sie seit 1990 auch als offizielles Staatsgemüse.
Bei buttrigen Croissants denken wir automatisch an Frankreich, aber tatsächlich stammt diese köstliche Variante mit g.g.A.-Status (geschützte geografische Angabe) aus Polen, genauer gesagt aus der Stadt Posen.
Das Hörnchen besteht aus Plunderteig und ist mit einer Füllung aus Weißmohn, gehackten Nüssen, Rosinen und Zucker gefüllt. Obendrauf kommt dann eine süße Schicht aus Zuckerguss und Nüssen. Nur bestimmte Bäckereien in Posen dürfen das Gebäck unter Einhaltung strenger Richtlinien herstellen – traditionell wird es am Martinstag am 11. November gebacken.
Diese krümeligen, süßen Kekse bestehen hauptsächlich aus Haferflocken und Kokosnussraspeln und sind unter dem Namen Anzac-Biscuits – oder auch Soldatenkekse – bekannt. Sowohl Australien als auch Neuseeland behaupten, den Keks erfunden zu haben. Wer es nun tatsächlich war, lässt sich nicht eindeutig sagen. Sicher ist aber, dass sie in beiden Ländern im Ersten Weltkrieg gebacken und verkauft wurden, um Geld für die Kriegsunterstützung zu sammeln. Bis heute werden sie traditionell am Anzac Day gegessen, der Name leitete sich übrigens vom Armeekorps „Australian and New Zealand Army Corps“ ab.
Das Rezept unterliegt strengen Auflagen der Regierungsbehörde „Department of Veterans Affairs“ (DVA). Wer die Kekse also kommerziell verkaufen will, hält sich besser an die Vorschriften. Die besagen etwa, dass die Kekse rund sein sollten und keine vom Rezept abweichenden Zutaten enthalten dürfen. Ein weiterer Kardinalfehler wäre, sie als Anzac-Cookies zu bezeichnen, sie dürfen nur Anzac-Biscuits oder Anzac-Slices heißen.
Woran erkennt man eine echte neapolitanische Pizza? Laut den internationalen Regeln der Organisation „Associazione Verace Pizza Napoletana“ muss sie rund sein, einen luftig aufgegangenen Rand – die Italiener nennen das „Cornicione“ – und ohne große Blasen oder verbrannte Stellen sein. Auch beim Teig gelten strenge Vorgaben: Er darf ausschließlich von Hand geknetet werden.
Zusätzlich stammen die Zutaten idealerweise aus der Region Kampanien – darunter etwa natives Olivenöl extra, Büffelmozzarella oder Fior di Latte. In der EU ist die neapolitanische Pizza zudem durch das Siegel der Garantiert traditionellen Spezialität (g.t.S.) geschützt.
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